Für einen reibungslosen und ordnungsgemäßen Trainingsablauf ist es notwendig, Regeln zu erstellen und einzuhalten. Gegenseitige Rücksichtnahme und Unterstützung sowie eine aktive Mitarbeit sind dabei von großer Bedeutung.

Zu diesem Zweck hat die Mitgliederversammlung am 02.03.2014 nachfolgende Vereinsordnung beschlossen. Diese ist genau einzuhalten und für alle verbindlich.

1. Gebühren

Gebühren des Vereins werden in der Beitragsordnung festgelegt. Die Beitragsordnung kann nur durch die Mitgliederversammlung geändert werden.

2. Teilnahme am Übungsbetrieb

Der Zutritt zum Hundeplatz ist nur Vereinsmitgliedern und Hundeführern in Gästeausbildung gestattet. Nichtmitgliedern ist der Zutritt nur nach Aufforderung und in Rücksprache mit dem Vorstand, in dessen Abwesenheit mit den zuständigen Ausbildern, gestattet.

Die Nutzung des Hundeplatzes, des Vereinsgebäudes und der Sportgeräte ist nur zu den festgelegten Trainingszeiten und in Anwesenheit eines Ausbilders erlaubt. Ausnahmen sind mit dem Vorstand abzusprechen.

Eine Hundehaftpflichtversicherung und eine gültige Schutzimpfung sind für die Teilnahme am Übungsbetrieb zwingend notwendig. Beim erstmaligen Besuch und danach einmal jährlich zur Mitgliederversammlung sind die entsprechenden Nachweise dem Vorstand zur Einsicht vorzulegen.

Kranke und/oder verletzte Hunde dürfen am Training nicht teilnehmen. Das Mitbringen von Hunden mit einer ansteckenden Krankheit ist nicht gestattet. Eine solche Erkrankung ist dem Vorstand zu melden.

Das Betreten des Ausbildungsplatzes mit läufigen Hündinnen ist nur nach Rücksprache mit dem verantwortlichen Ausbilder gestattet.

Auf dem Hundeplatz sind die Vorstandsmitglieder und die zuständigen Ausbilder weisungsberechtigt. Ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.

3. Sauberkeit und Ordnung

Dem Hund soll vor dem Betreten des Vereinsgeländes die Gelegenheit gegeben werden, sich zu lösen. Dennoch entstandene Hinterlassenschaften auf dem Vereinsgelände sind sofort zu entsorgen. Das Urinieren auf dem Hundeplatz ist unerwünscht und sollte so gut es geht unterbunden werden.

Die Nutzung der Sportgeräte setzt einen pfleglichen Umgang mit diesen voraus.

Die aufgestellten Sportgeräte dürfen ausschließlich nur für den Hundesport genutzt werden.

Das Rauchen ist im Vereinsheim und auf dem Übungsgelände nicht gestattet!

Das Rauchen ist nur im eingezäunten Bereich des Vorplatzes des Vereinsgebäudes erlaubt. Die Raucher sind daher aufgefordert, die Zigarettenkippen in einem Aschenbecher zu entsorgen und diesen gegebenenfalls zu entleeren.

Um Reinhaltung des Vereinsheimes und der Toilettenanlagen wird im eigenen Interesse gebeten.

Beim Verlassen des Übungsgeländes ist auf den ordnungsgemäßen Verschluss der Fenster, Türen und Tore zu achten!

4. Ausbildung

Auf dem Trainingsgelände gilt die allgemeine Leinenpflicht. Ausnahmen bilden die erforderlichen Übungseinheiten.

Nach der Ausbildung ist eine Freilaufphase auf dem Hundeplatz für sozialverträgliche Hunde erlaubt, bei dem Beutespiele mit Bällen o. ä. nicht förderlich sind.

Die Hunde sollen stets unter der Kontrolle des Hundeführers bleiben.

Der Auf- und Abbau der zu nutzenden Sportgeräte wird durch den verantwortlichen Ausbilder unter Einbeziehung aller Hundesportler abgesichert.

In den Trainingspausen und nach Abschluss der Übungen sind die Hunde sicher unterzubringen. Die Unterbringung der Hunde erfolgt in den zur Verfügung gestellten Hundeboxen oder im eigenen Pkw bzw. Hundeanhänger.

Das Füttern „fremder“ Hunde ist nur nach Rücksprache mit dem Besitzer/Hundeführer gestattet.

5. Küche

Zur Herausgabe von Speisen und Getränken ist nur der Verantwortliche für die Küche berechtigt. Bei kurzzeitiger Abwesenheit des Küchenverantwortlichen werden die Mitglieder und Gäste gebeten, auf diesen zu warten.

Bei absehbarer Abwesenheit werden die Aufgaben durch den Verantwortlichen an ein anderes Mitglied übertragen, ansonsten ist dazu jedes Vorstandsmitglied berechtigt.

Vorstandsmitglieder haben jederzeit Zugang zur Küche.

6. Regelung über Arbeitsstunden

Zur Pflege und Instandhaltung des Vereinsgeländes, zur Durchführung von Vereinsfesten und Turnieren sowie für gelegentliche Um- und Neubaumaßnahmen benötigt der Verein die Mithilfe seiner Mitglieder. Die Termine werden jeweils im Veranstaltungskalender des Jahres festgeschrieben.

Zur Mitgliederversammlung im I. Quartal eines jeden Jahres werden die zu leistenden Arbeitsstunden neu festgelegt.

Nicht geleistete Arbeitsstunden sind bis zur Mitgliederversammlung des Folgejahres im I. Quartal zum in der Jahreshauptversammlung festgelegten Stundensatz zu begleichen.

Stand: 02.03.2014

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Die kalte Schnauze eines Hundes ist erfreulich warm gegen die Kaltschnäuzigkeit mancher Mitmenschen.

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