Fragen/ Antworten zum Komplex E


1. E: Wer darf Vorbereitungen und Prüfungen zur VDH-BH-Prüfung durchführen?

A) Einzelpersonen im Auftrag des VDH-Mitgliedsvereines
B) Inhaber von gewerblichen Hundeschulen
C) VDH-Mitgliedsvereine
2. E: Wer darf teilnehmen?

A) Hundehalter ohne Mitgliedschaft in einem VDH-Mitgliedsverein.
B) Nur Personen, die eine gültige Mitgliedschaft zu einem VDH-Mitgliedsverein nachweisen können.
C) Nur Personen, die vorher einen Team-Test-Kurs besucht haben.
3. E: Hat der Hundeführer vor der Meldung zur Prüfung die Prüfungsreife des Hundes durch seinen Übungsleiter/Ausbildungswart bestätigen zu lassen?

A) Nein
B) nur in bestimmten VDH-Vereinen
C) Ja
4. E: Kann eine BH-Prüfung im Gehorsams- und Straßenverkehrsteil abgelegt werden, wenn der Hundeführer keinen anerkannten Sachkundenachweis erbringen kann?

A) Ja
B) Nein
5. E: Können zwei Teilnehmer in einer Prüfung mit demselben Hund teilnehmen?

A) Ja
B) Nein
6. E: Wie viel Hunde darf ein Teilnehmer in einer Begleithundeprüfung vorstellen?

A) nur 1 Hund
B) max. 2 Hunde
C) max. 3 Hunde
7. E: Muss für den vorgeführten Hund eine Haftpflichtversicherung und Tollwutschutz nachgewiesen werden?

A) Nein
B) Ja
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