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Fragen/ Antworten zum Komplex E
1.
E: Wer darf Vorbereitungen und Prüfungen zur VDH-BH-Prüfung durchführen?
A) Einzelpersonen im Auftrag des VDH-Mitgliedsvereines
B) Inhaber von gewerblichen Hundeschulen
C) VDH-Mitgliedsvereine
2.
E: Wer darf teilnehmen?
A) Hundehalter ohne Mitgliedschaft in einem VDH-Mitgliedsverein.
B) Nur Personen, die eine gültige Mitgliedschaft zu einem VDH-Mitgliedsverein nachweisen können.
C) Nur Personen, die vorher einen Team-Test-Kurs besucht haben.
3.
E: Hat der Hundeführer vor der Meldung zur Prüfung die Prüfungsreife des Hundes durch seinen Übungsleiter/Ausbildungswart bestätigen zu lassen?
A) Nein
B) nur in bestimmten VDH-Vereinen
C) Ja
4.
E: Kann eine BH-Prüfung im Gehorsams- und Straßenverkehrsteil abgelegt werden, wenn der Hundeführer keinen anerkannten Sachkundenachweis erbringen kann?
A) Ja
B) Nein
5.
E: Können zwei Teilnehmer in einer Prüfung mit demselben Hund teilnehmen?
A) Ja
B) Nein
6.
E: Wie viel Hunde darf ein Teilnehmer in einer Begleithundeprüfung vorstellen?
A) nur 1 Hund
B) max. 2 Hunde
C) max. 3 Hunde
7.
E: Muss für den vorgeführten Hund eine Haftpflichtversicherung und Tollwutschutz nachgewiesen werden?
A) Nein
B) Ja
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